AtSMV — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungAnlage 2 AtSMVMeldekriterien für meldepflichtige Ereignisse in Anlagen nach § 7 des Atomgesetzes der Kernbrennstoffversorgung und -entsorgungVerordnung über den kerntechnischen Sicherheitsbeauftragten und über die Meldung von Störfällen und sonstigen Ereignissen · Fünfter Abschnitt Anlage 1Anlage 3 (Fundstelle: BGBl. I 2010, 763 - 766)